Layout Sautrock

Allgemeine Bestimmungen:

1. Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Für diese und etwaige andere Sach- und Körperschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

2. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Filmkameras, Fotoapparaten oder Videokameras ist untersagt. Film-, Foto oder Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Sondergenehmigungen dürfen nur vom Veranstalter erteilt werden. Missbrauch wird rechtlich verfolgt.

3. Der/Die KarteninhaberIn stimmt der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung mittels Foto oder Film oder ähnlicher Medien aufgenommen wird zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen, zu.

4. Der/Die KarteninhaberIn erteilt seine/ihre ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm/ihr während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Foto- und Videoaufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen.

5. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen jeglicher Art (auch PET-Flaschen), Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Stöcken, Schirmen, Transparenten und Waffen aller Art ist untersagt. Der Veranstalter übernimmt für abgenommene Gegenstände keine Haftung. Für Regenbekleidung hat der/die BesucherIn selber zu sorgen.

6. Das Ordnungspersonal ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen und bei Verstoß gegen Punkt 2 und/oder 5 den Zutritt zu verweigern bzw. den/die KarteninhaberIn aus dem Veranstaltungsgelände zu verweisen. Der/Die KarteninhaberIn erklärt ausdrücklich seine Einwilligung zur Duldung und Vornahme von Leibesvisitationen durch das Ordnungspersonal.

7. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der/die KarteninhaberIn der Hausordnung und der AGBs des Veranstalters und des Veranstaltungsortes. Dem Ordnungspersonal ist unbedingt Folge zu leisten.

8. Eine Kartenrücknahme ist - mit Ausnahme einer Absage durch den Veranstalter - nicht möglich. Im Falle einer Absage kann/können die Karte/en bis zu einem Monat nach dem geplanten Veranstaltungsdatum bei der Vorverkaufstelle zurückgegeben werden. Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen zu keiner Refundierung.

9. Die markierten Flächen für das Aufstellen von Zelten können kostenlos und auf eigene Gefahr für die Dauer der Veranstaltung benutzt werden. Das Zurücklassen von Müll jeglicher Art ist verboten.

10. Die Teilnahme an der SauTrogregatta erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- oder Körperschäden, die im Zuge der SauTrogregatta entstehen. Die Teilnahme ist ausnahmslos für Schwimmer erlaubt. Kinder & Jugendliche unter 18 Jahre, benötigen für die Teilnahme an der SauTrogregatta eine schriftliche Erlaubnis eines/einer ErziehungsberechtigteN.

11. Die Nutzung des gesamten Thalersees zum Schwimmen etc erfolgt auf eigene Gefahr.

12. Am gesamten Veranstaltungsgelände gilt ein Hundeverbot.

13. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.

14. Es gilt ausschließlich österreichische Recht. Gerichtsstand ist Graz.


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